Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist längst mehr als ein freiwilliges Extra. Für Unternehmen und insbesondere Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs bietet sie Ihnen steuerliche Vorteile, erhöht die Mitarbeiterbindung und stärkt Ihre Attraktivität als Arbeitgeber. Gleichzeitig zeigen Sie soziale Verantwortung und strategischen Weitblick. In Zeiten von Fachkräftemangel und steigendem Rentenbewusstsein ist die bAV ein entscheidender Wettbewerbsvorteil, den Sie nutzen sollten.

Top-Highlights einer betrieblichen Altersvorsorge für Sie als Arbeitgeber

  • Pflicht und Chance zugleich: Seit 2002 haben Beschäftigte einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung – Sie müssen dafür einen Weg anbieten. Gestalten Sie ihn aktiv, um die Vorteile für Ihr Unternehmen zu nutzen.
  • Mitarbeiterbindung stärken: Eine gut umgesetzte bAV signalisiert Wertschätzung und hilft dabei, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu halten.
  • Steuern und Sozialabgaben sparen: Durch Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss reduzieren Sie Ihre Lohnnebenkosten – ein klarer finanzieller Vorteil.
  • Flexibel und individuell umsetzbar: Ob Direktversicherung, Unterstützungskasse oder Mischmodell – Sie wählen das System, das zu Ihrem Unternehmen passt.
  • Sicherheit auch bei Insolvenz: Die Ansprüche Ihrer Mitarbeitenden sind gesetzlich geschützt – je nach Durchführungsweg über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) oder über den Versorgungsträger selbst.
betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber Highlights

Was ist eine betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Die betriebliche Altersvorsorge bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, einen Teil ihres monatlichen Bruttogehalts für die eigene Rente zurückzulegen. Dieses Geld wird direkt vom Lohn abgezogen und in eine Vorsorgelösung investiert – entweder durch die sogenannte Entgeltumwandlung oder durch arbeitgeberfinanzierte Beiträge. In beiden Fällen profitieren Arbeitnehmer von steuerlichen Vorteilen, und Arbeitgeber zeigen sich als verantwortungsvolle Partner bei der Altersabsicherung.

Was gilt seit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes 2018?

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist seit dem 1. Januar 2018 in Kraft. Seit 2019 müssen Arbeitgeber bei neuen Entgeltumwandlungen einen Zuschuss von 15 % des umgewandelten Betrags zahlen, seit 2022 gilt das auch für alle bestehenden Vereinbarungen. Die Pflicht betrifft Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds – und gilt nur, soweit Ihr Unternehmen durch die Entgeltumwandlung tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge spart. Tarifverträge können abweichende Regelungen enthalten.

Sind Arbeitgeber verpflichtet, eine bAV anzubieten?

Ja, seit 2002 haben Arbeitnehmer das gesetzlich verankerte Recht, einen Teil ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge einzubringen. Arbeitgeber müssen dafür eine passende Möglichkeit zur Verfügung stellen, zum Beispiel über eine Direktversicherung oder Pensionskasse. Sie sind also verpflichtet, ein entsprechendes Modell anzubieten, auch wenn sie selbst keine eigenen Beiträge leisten.

Neuerungen durch das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde am 21. Januar 2026 verkündet, die meisten Regelungen gelten seit dem 22. Januar 2026. Für Arbeitgeber sind vor allem diese Punkte wichtig:

  • Sozialpartnermodelle stehen nun auch Arbeitgebern ohne Tarifbindung offen, wenn ein einschlägiger Tarifvertrag das zulässt.
  • Kleine Anwartschaften ausgeschiedener Mitarbeitender können in größerem Umfang ohne deren Zustimmung abgefunden werden – das verringert den Verwaltungsaufwand.
  • Seit dem 1. Juli 2026 können Beschäftigte eine Direktversicherung nach entgeltlosen Zeiten, etwa der Elternzeit, leichter fortführen.
  • Ab dem 1. Januar 2027 ändern sich die Regeln zur vorzeitigen Altersleistung und zur staatlichen Förderung arbeitgeberfinanzierter Beiträge für Geringverdienende (§ 100 Einkommensteuergesetz).

Wer bereits eine bAV im Betrieb hat, sollte Versorgungsordnung und Verträge vor 2027 prüfen lassen – wir übernehmen das für Sie.

Welche Arbeitnehmer haben Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge?

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, sofern sie in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert sind. Das gilt unabhängig von der Arbeitszeit oder dem Einkommen. Somit können auch Teilzeitkräfte und Minijobber unter bestimmten Voraussetzungen davon profitieren.

Warum man als Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge einführen sollte

Viele Arbeitgeber zögern noch, wenn es um die Einführung einer betrieblichen Altersvorsorge geht, oft aus Unkenntnis über die Vorteile. Dabei kann eine gut aufgesetzte bAV nicht nur die Mitarbeiterbindung verbessern, sondern auch finanzielle und steuerliche Vorteile für das Unternehmen schaffen.

Für wen ist die betriebliche Altersvorsorge sinnvoll?

Eine betriebliche Altersvorsorge lohnt sich für Unternehmen, die gezielt qualifizierte Fachkräfte anziehen und dauerhaft binden möchten. Denn Mitarbeitende schätzen Arbeitgeber, die für ihre Zukunft vorsorgen. Gleichzeitig stärkt eine moderne bAV-Lösung das Unternehmensimage und zahlt positiv auf das Employer Branding ein.

Wann ist eine bAV nicht geeignet?

Wenn Mitarbeitende nur sehr kurz im Unternehmen bleiben oder die Fluktuation hoch ist, lohnt sich der Aufwand für eine betriebliche Altersvorsorge oft nicht. Die Einrichtung und Verwaltung erfordert nämlich administrative Ressourcen und klare Absprachen mit Mitarbeitenden und Versicherern. In solchen Fällen sollte individuell geprüft werden, ob und wie eine bAV sinnvoll umgesetzt werden kann.

Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitgeber

  • Steuerliche Vorteile für Arbeitgeberbeiträge
  • Geringere Lohnnebenkosten durch Entgeltumwandlung
  • Stärkung der Mitarbeiterbindung und Motivation
  • Imagegewinn durch soziale Verantwortung.
betriebliche Altersvorsorge Vorteile für Arbeitgeber

Wie können Arbeitgeber die bAV umsetzen?

Gemeinsam mit Capital Living analysieren Sie Ihre aktuelle Unternehmensstruktur, bestehende Verträge und Ziele in Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge. Anschließend entwickeln wir ein Vorsorgemodell, das zu Ihrer Branche, Mitarbeiterstruktur und finanziellen Situation passt. Dabei achten wir darauf, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Gleichzeitig legen wir Wert auf eine steuerlich sinnvolle Gestaltung, um Ihre Vorteile als Arbeitgeber bestmöglich auszuschöpfen.

Darum vertrauen uns unsere Kunden

Strukturierte Dokumente und Checklisten stehen für geprüftes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001
Icon prize
Darstellung eines Netzwerks mit vielen Verbindungen symbolisiert Kooperationen mit Versicherungsgesellschaften
Icon handshake
Mehrere Beratungssituationen zeigen viele zufriedene Kundinnen und Kunden
Icon Kunde
Beratungsgespräch mit erfahrenem Experten und umfangreichen Unterlagen zur Versicherungsplanung
Icon Approved

Durchführungswege einer betrieblichen Altersvorsorge im Überblick

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge für ihre Mitarbeitenden organisieren können. Diese sogenannten Durchführungswege unterscheiden sich in Bezug auf steuerliche Behandlung, Haftung und Verwaltungsaufwand. Im Folgenden stellen wir Ihnen die fünf gängigsten Modelle kurz und verständlich vor.

Direktzusage

Bei der Direktzusage verpflichtet sich das Unternehmen, dem Mitarbeiter im Rentenalter eine bestimmte Altersversorgung direkt aus der eigenen Kasse zu zahlen. Das bietet viel Gestaltungsspielraum, z. B. hinsichtlich der Höhe und Form der Auszahlung. Gleichzeitig muss das Unternehmen diese Verpflichtung in seiner Bilanz als Rückstellung ausweisen, was sich auf die Bonität auswirken kann.

Direktversicherung

Die Direktversicherung ist einfach und beliebt: Der Arbeitgeber schließt eine spezielle Lebensversicherung ab, in die er oder der Arbeitnehmer Beiträge einzahlt. Diese Versicherung dient ausschließlich der Altersvorsorge des Mitarbeiters. Im Rentenalter erhält der Arbeitnehmer die angesparte Summe als monatliche Rente oder als einmalige Auszahlung – je nach Vertragsvereinbarung.

Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine externe Versorgungseinrichtung, in die der Arbeitgeber für seine Mitarbeitenden Beiträge einzahlt. Diese Beiträge erscheinen nicht in der Unternehmensbilanz und beeinträchtigen somit nicht die Eigenkapitalquote. Besonders für Führungskräfte ist dieses Modell interessant, da es hohe steuerliche Vorteile bietet und individuelle Versorgungslösungen ermöglicht.

Pensionskasse

Eine Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die ähnlich wie eine Versicherung funktioniert. Sie sammelt die eingezahlten Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und verwaltet sie professionell. Aus diesen angesparten Mitteln wird dem Arbeitnehmer später eine lebenslange Altersrente ausgezahlt.

Pensionsfonds

Ein Pensionsfonds legt die eingezahlten Beiträge am Kapitalmarkt an, zum Beispiel in Aktien oder Fonds. Dadurch bestehen Chancen auf eine höhere Rendite als bei anderen bAV-Modellen. Gleichzeitig schwanken die Erträge stärker, weshalb dieses Modell mit einem etwas höheren Risiko verbunden ist.

Beitragszahlungen in die betriebliche Altersvorsorge

Wie viel in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird und wer die Beiträge leistet, ist ein zentraler Punkt bei der Gestaltung der bAV. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben verschiedene Möglichkeiten, sich an der Finanzierung zu beteiligen. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die gängigen Modelle und deren Vor- und Nachteile.

Beteiligungsmöglichkeiten an der bAV

  • Entgeltumwandlung (Pflichtangebot durch den Arbeitgeber): Ein Teil des Bruttogehalts fließt direkt in die Altersvorsorge, statt ausgezahlt zu werden. Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind Beiträge bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei – 2026 sind das 338 Euro im Monat (4.056 Euro im Jahr). Bis 8 % bleiben sie steuerfrei, 2026 also bis 676 Euro im Monat (8.112 Euro im Jahr). Der Arbeitgeber muss diese Option anbieten und in der Gehaltsabrechnung korrekt abbilden.
  • Arbeitgeberfinanzierte Modelle (freiwillige Leistungen): In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber freiwillig Beiträge in eine betriebliche Altersvorsorge für seine Mitarbeitenden ein, ohne dass diese einen Teil ihres Gehalts umwandeln müssen. Die Höhe und Ausgestaltung dieser Leistungen können individuell festgelegt werden. Besonders geschätzt werden solche Modelle, weil sie ein Zeichen für Wertschätzung und langfristige Bindung sind.
  • Mischmodelle: Bei dieser Variante teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber zahlt zum Beispiel einen festen Zuschuss, während der Arbeitnehmer zusätzlich einen Teil seines Bruttogehalts umwandelt. Diese Kombination ermöglicht es, die Versorgung flexibel und bedarfsgerecht zu gestalten.

Möglichkeiten des Arbeitgeberzuschusses

Wenn ein Arbeitnehmer sein Gehalt im Rahmen der Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge einbringt, muss der Arbeitgeber gesetzlich einen Zuschuss von mindestens 15 % zahlen. Dieser Zuschuss gleicht die eingesparten Sozialabgaben des Arbeitgebers aus. Unternehmen können diesen Beitrag auch freiwillig erhöhen, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren und die Motivation der Mitarbeitenden weiter zu steigern.

Vorteile und Nachteile der Entgeltumwandlung

  • Beiträge, die direkt vom Bruttogehalt in die betriebliche Altersvorsorge fließen, sind bis 338 Euro im Monat steuer- und sozialabgabenfrei und bis 676 Euro im Monat steuerfrei (Werte 2026). Beschäftigte zahlen dadurch sofort weniger Steuern und Abgaben.
  • Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung: Durch die Entgeltumwandlung spart der Arbeitnehmer langfristig Geld für die Rente an und erhält im Ruhestand eine zusätzliche Auszahlung. Gleichzeitig wird durch die Umwandlung ein Teil des Bruttogehalts nicht mehr zur Berechnung von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder gesetzlicher Rente herangezogen. Das kann dazu führen, dass spätere Sozialleistungen etwas niedriger ausfallen.

Müssen Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge bei der Lohnabrechnung berücksichtigen?

Ja. Die betriebliche Altersvorsorge muss in der Gehaltsabrechnung eindeutig und nachvollziehbar aufgeführt werden, damit sowohl der Arbeitnehmer als auch das Finanzamt genau erkennen können, welche Beiträge abgeführt wurden. Dazu zählt unter anderem die korrekte Darstellung von Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschüssen und steuerfreien Beträgen. Wir unterstützen Sie dabei, diese Angaben korrekt mit Ihrem Steuerberater oder Lohnbüro umzusetzen.

Wie wird die bAV bei Rentenantritt ausbezahlt?

Je nach gewähltem Durchführungsweg erhält der Arbeitnehmer das angesparte Kapital entweder als lebenslange monatliche Rente oder als einmalige Auszahlung zum Rentenbeginn. Die Auszahlung ist in der Regel steuerpflichtig, allerdings erst im Alter, wenn das Einkommen meist niedriger ist als während der Berufstätigkeit. Dadurch fällt die Steuerbelastung oft geringer aus, was einen finanziellen Vorteil darstellen kann.

Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge bei einem Jobwechsel?

Die meisten Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge können bei einem Arbeitgeberwechsel vom neuen Unternehmen übernommen oder alternativ ruhend gestellt werden. Bei einer beitragsfreien Stellung bleibt die bisher aufgebaute Altersvorsorge erhalten, es fließen jedoch keine neuen Beiträge mehr. Wichtig ist, dass alle Vertragsunterlagen gut dokumentiert und vollständig sind, damit ein reibungsloser Übergang oder eine Anpassung problemlos erfolgen kann.

Die Betriebsrente ist bei Insolvenz der Firma abgesichert

Durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) sind die Anwartschaften der Mitarbeitenden geschützt, falls das Unternehmen insolvent geht. Das bedeutet: Auch wenn die Firma zahlungsunfähig wird, bleibt die zugesagte Betriebsrente erhalten. Der PSVaG springt in diesem Fall ein und sichert die Altersvorsorge Ihrer Mitarbeitenden ab – ein wichtiger Vertrauensfaktor für Ihre Belegschaft.

Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge von Arbeitgebern

Als Versicherungsmakler in Bochum beraten wir Arbeitgeber seit über 30 Jahren zur betrieblichen Altersvorsorge. Hier beantworten wir die Fragen, die uns Unternehmerinnen und Unternehmer im Erstgespräch am häufigsten stellen.

Bei der Entgeltumwandlung zahlt Ihr Unternehmen einen Zuschuss von mindestens 15 % und spart zugleich Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen ist die Ersparnis meist größer als der Zuschuss: Wandelt eine Mitarbeiterin 200 Euro im Monat um, spart der Betrieb rund 42 Euro Sozialabgaben und zahlt 30 Euro Zuschuss. Hinzu kommen der Aufwand in der Lohnabrechnung und die Verantwortung für die zugesagten Leistungen. Freiwillige arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind Betriebsausgaben. Wie die Rechnung für Ihren Betrieb aussieht, zeigen wir Ihnen im Erstgespräch.

Nur wenn Sie sozialversicherungspflichtig angestellt sind, können Sie auch als Geschäftsführer eine bAV nutzen. Alternativ gibt es für Sie andere Formen der Versorgung, z. B. Pensionszusagen.

Bei der Direktzusage zahlt Ihr Unternehmen die Betriebsrente selbst und bildet dafür Rückstellungen. Bei Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds und Unterstützungskasse übernimmt ein externer Versorgungsträger die Auszahlung – die Verantwortung bleibt trotzdem bei Ihnen. Nach § 1 Abs. 1 Satz 3 Betriebsrentengesetz stehen Sie als Arbeitgeber dafür ein, dass die zugesagte Leistung erbracht wird (Einstandspflicht). Bleibt ein Vertrag hinter dem zurück, was Sie zugesagt haben, kann der Mitarbeitende die Differenz von Ihnen verlangen. Typische Ursachen sind uneinheitliche Zusagen, unvollständige Unterlagen und ein nicht gezahlter Arbeitgeberzuschuss. Eine Ausnahme bildet nur die reine Beitragszusage im tarifvertraglichen Sozialpartnermodell.

Minijobber haben Anspruch auf Entgeltumwandlung, wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Das ist bei Minijobs der Regelfall, sofern sich die Beschäftigten nicht davon haben befreien lassen. Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 Euro im Monat (Quelle: Deutsche Rentenversicherung). Ob sich eine Entgeltumwandlung oder ein arbeitgeberfinanzierter Beitrag für beide Seiten rechnet, prüfen wir im Einzelfall.

Je nach Unternehmensgröße und Komplexität zwischen 2 und 8 Wochen. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt.

Unser Fazit zur betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein zentrales Instrument für moderne Unternehmen, die langfristig denken und handeln. Sie hilft nicht nur dabei, Fachkräfte zu gewinnen und dauerhaft zu binden, sondern verschafft Ihnen gleichzeitig steuerliche Vorteile und spart Lohnnebenkosten. Aus unserer Erfahrung als Versicherungsmakler in Bochum zeigt sich: Unternehmen, die eine durchdachte bAV anbieten, werden von Mitarbeitenden als besonders attraktiv und verantwortungsbewusst wahrgenommen. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel ist das ein klarer Wettbewerbsvorteil. Zudem können Sie damit Ihre soziale Unternehmensverantwortung konkret und sichtbar umsetzen.

Jetzt beraten lassen und Ihre individuelle bAV-Lösung mit Capital Living entwickeln!

Gemeinsam gestalten wir Ihre bAV – Schritt für Schritt

Ob erste Orientierung oder konkreter Umsetzungswunsch – wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und entwickeln gemeinsam eine Lösung, die zu Ihrem Unternehmen passt. Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus über 30 Jahren Beratung im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge. Wir erklären verständlich, was möglich ist, worauf Sie achten sollten und wie Sie Ihre Vorteile als Arbeitgeber optimal nutzen. Vereinbaren Sie jetzt unverbindlich einen Beratungstermin – digital oder persönlich in Bochum.

    Ihr Name*:

    E-Mail-Adresse*:

    Telefon:

    Mitarbeitende:

    Bestehende bAV:

    Ihr Anliegen:

    Erreichbarkeit:

    Ihre Nachricht:

    Gefunden über:

    Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

    Ihre Angaben aus diesem Formular verarbeiten wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und der damit zusammenhängenden Anschlussfragen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Informationen zum Datenschutz.

    Was passiert nach Ihrer Anfrage? Karsten Grzella meldet sich schnellstmöglich bei Ihnen – telefonisch, wenn Sie eine Nummer angegeben haben, sonst per E-Mail. Im Erstgespräch klären wir Ihre Ausgangslage. Mit Ihrer Anfrage gehen Sie keine Verpflichtung ein.

    Foto von Karsten Grzella

    Karsten Grzella

    Geschäftsführer
    Capital Living GmbH


    Fachschwerpunkte

    • Betriebliche Altersvorsorge
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Private Vorsorge
    • Gewerbeberatung