Unsere Erfahrungen zeigen, daß die meisten Menschen keine Vorstellung davon besitzen, wie ein Versicherungsmakler arbeitet.

Folgende exemplarische Aussage haben wir schon oft gehört „ich habe auch einen Versicherungsmakler von der LVM- Versicherung“. Das lässt uns erst einmal schmunzeln, denn es gibt wirklich sehr große Unterschiede.

Nachfolgend führe ich daher die Unterscheidungsmerkmale zu einem Versicherungsvertreter (oder auch Ausschließlichkeitsmitarbeiter, bzw. Einfirmenvertreter genannt) und die Gründe für die Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler auf.

Der Hauptgrund, „weit vor allen anderen Gründen“ ist, daß der Versicherungsmakler parteiisch ist.

Er stellt sich nämlich auf die Seite seiner Mandanten und ist deren absolute Vertrauensperson.

Der Gesetzgeber bezeichnet unsere Arbeit als „Dienste höherer Art“ – wie diese z. B. ein Steuerberater oder Rechtsanwalt erbringt. Allerdings gibt es einen Unterschied zu deren Dienstleistungen. Unsere Beratungs- und Serviceleistungen sind vollkommen kostenfrei! Unsere Mandanten bringen uns daher besonderes Vertrauen entgegen.

Ein Versicherungsvertreter steht in direkter Abhängigkeit zu seiner von ihm vertretenen Versicherungsgesellschaft (er ist quasi der verlängerte Arm der Gesellschaft) und steht im Fall der Fälle eher nicht auf der Seite seines Kunden (Sie wissen schon....die Hand die mich füttert, beiße ich nicht). Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen.... im Rahmen der beschränkten Möglichkeiten des ein- oder anderen Vertreters.

Der Versicherungsmakler ist unabhängig und besitzt keine Beteiligung an ein Versicherungsunternehmen.

Umgekehrt sind Versicherungsgesellschaften an den Maklerunternehmen auch nicht beteiligt. (es gibt Ausnahmen am Markt, aber nicht bei unserem Unternehmen und 99,9% unserer Mitbewerber)

Zwischen Maklern und den jeweiligen Gesellschaften bestehen nur Kooperationsvereinbarungen. Diese regeln das Rechtsverhältnis und die Vergütung für die dorthin vermittelten Versicherungsverträge. Unser Unternehmen pflegt über 100 solcher Kooperationen.

Ein Versicherungsmakler vermittelt seine Mandanten am liebsten an den Versicherer, der das beste Produkt (Beitrag / Leistung), gemäß Kundenwünsche- und dem Kundenbedarf liefert. In die Auswahl der Empfehlungen fließen Serviceerfahrungen mit den Gesellschaften, denn im Schadensfall kümmert sich der Makler darum, daß ein Schadensfall schnell und zur Zufriedenheit des Mandanten abgewickelt wird; ist somit gern und auf Wunsch der einzige Ansprechpartner.

Eine Gesellschaft, die im Schadensfall nicht gut arbeitet, wird zwar in die Angebotsausschreibungen einbezogen, aber letztendlich den Mandanten nicht empfohlen.

Kurzum: Versicherungsmakler sparen ihren Mandanten die Zeit und Muße, stundenlang das www zu durchforsten, um auf Millionen verschiedener Internetseiten die besten Versicherungen zu finden und dann im Endergebnis festzustellen, daß sie damit überfordert sind, oder nach einem selbstgewählten Abschluß erst im Schadensfall feststellen, daß die getroffene Entscheidung ein Griff ins Klo war.

Der Makler wird von den Versicherern bezahlt. Provisionen fließen genau wie bei einem Versicherungsvermittler erst nach Zufriedenheit des Kunden und somit einem von ihm gewünschten Versicherungsabschluß.

Es gibt aber auch hier wieder gute Gründe für einen Versicherungsmakler. Denn Sachversicherungen im privaten und gewerblichen Bereich werden grundsätzlich nur für ein Jahr vereinbart.

Durch die kurze Laufzeit (diese verlängert sich von Jahr zu Jahr, sofern nicht gekündigt wird) fühlen sich Mandanten nicht in langfristige Verträge gedrückt. Das schafft Vertrauen, denn bei nur einem Jahr Laufzeit zahlen Versicherer keine Abschlußprovisionen. „Kunden bleiben halt durch ihre Zufriedenheit bei einem Versicherungsmakler, nicht durch Zwangsmaßnahmen“. Provisionen für langfristige Verträge (z. B. private Krankenversicherungen und Renten- / Lebensversicherungen) werden dem Abschlußvermittler (also nicht nur dem Makler, sondern auch anderen Vermittlern) mindestens innerhalb der ersten 60 Monate nach Vertragsbeginn rückbelastet, sofern der Vertrag beitragsfrei gestellt oder gekündigt wird.

Aus seiner kaufmännischen Sichtweise sollte es für einen Makler ein sehr wichtiges Anliegen sein, den Empfehlungstarif sehr genau aus dem gesamten Portfolio der vermittelbaren Tarife am Markt herauszufiltern und dann nach bestem Wissen und Gewissen seinen Mandanten zu empfehlen. Ein dermaßen nach den Bedürfnissen und Wünschen des Kunden ermittelter Tarif läßt sich im Fall einer Überprüfung, oder eines Abwerbeversuches durch einen anderen Vermittler immer rechtfertigen. An den empfohlenen und vom Mandanten abgeschlossenen Tarifen wird eine Kundenverbindung niemals scheitern. Das ist der Maklergedanke.

Zum Schluß eine kurze Erläuterung zum Maklervertrag.

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften und diverser Datenschutzklauseln ein sehr umfangreiches Dokument. Ich versuche es dennoch, in wenigen, kurzen Sätzen zu erläutern. Der Maklervertrag regelt das Rechtsverhältnis zwischen Mandanten und Makler. Der Makler wird durch den Vertrag treuhänderischer Sachwalter seiner Mandanten. Durch eine Maklervollmacht legitimiert sich der Makler im Auftrag des Kunden bei den Versicherern. Die vom Mandanten beauftragten Dienstleistungen kann der Makler dann problemlos durchführen. Ab und dann kommt uns ein Gerücht zu Ohren, das Versicherungsvertreter ihren Kunden ins Ohr setzen, „ den Maklervertrag kann man nicht unterschreiben, damit kann der Makler alles mögliche abschließen“.

Das wir damit Verträge abschließen können (grundsätzliche Ausnahmen sind Renten- / Lebensversicherungen /BU und Krankenversicherungen) ist doch auch von Ihnen gewünscht, denn wir haben vorher alles mit Ihnen abgesprochen. So können wir z. B. leicht Ihr neues Auto vergleichen und auch gleich den vorher besprochenen Tarif aus dem erstellten Marktvergleich abschließen, oder nach Ihrem Umzug einen bestehenden Hausratvertrag den neuen Gegebenheiten anpassen. Ein weiteres Beispiel: Für Ihr Unternehmen haben Sie eine neue Maschine erworben. Aufgrund Ihrer Informationen per Email wird das Gerät zu dem Ihnen bereits bekannten Tarif versichert. Sie erhalten umgehend eine Deckungsbestätigung über uns.

Die Vertragsdokumente werden zu Ihnen gesendet und Beiträge von dem von Ihnen angegebenen Konto gebucht. Es kann Ihnen somit nichts mehr entgehen. Jeder Versicherungsvertrag hat eine Widerrufsmöglichkeit. Die Fristen sind gesetzlich geregelt. Ein nicht abgesprochener Vertrag wäre sicher ein einmaliges Vergnügen. Das Vertrauen ist zerstört und das Vertragsverhältnis würde sicherlich .....und auch verständlich gekündigt.

Damit Sie und wir alles chronologisch nachhalten können wird eine Auftragserweiterung immer durch den Schriftverkehr dokumentiert. Sie erhalten also mindestens eine Email mit allen besprochenen Informationen von uns.

Ein Maklervertrag ist vom Mandanten jederzeit kündbar. Wir Makler sind allerdings an Fristen gebunden, damit die Möglichkeit besteht, Betreuungsleistungen so lange weiter in Anspruch zu nehmen, bis die Verträge auf einen anderen Betreuer umgeschlüsselt sind.

Sofern Sie noch Fragen dazu haben, würde ich mich über ein persönliches Gespräch sehr freuen.

Nutzen Sie dazu unser Kontaktformular. Ich rufe Sie persönlich zurück.

Ihr

Karsten Grzella